Für das Frühstück und das Mittagessen nehmen wir zurzeit einen Beitrag von 2,50€ pro Tag ein.
Der Beitrag wird monatlich spitz am Anfang des Folgemonats abgerechnet.
Eltern mit geringem Einkommen können im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe oder im Rahmen der wirtschaftlichen Hilfe nach § 90 Absatz 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) einen Zuschuss beantragen.