Für das Frühstück und das Mittagessen nehmen wir zurzeit einen Beitrag von 50 Euro im Monat ein.
Der Beitrag wird monatlich und über das gesamte Jahr eingezogen.
Eltern mit geringem Einkommen können im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe oder im Rahmen der wirtschaftlichen Hilfe nach § 90 Absatz 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) einen Zuschuss beantragen.